Morgens aufstehen, duschen, Haare kämmen und Zähne putzen. Für einen gesunden Menschen sind diese alltägliche Dinge selbstverständlich. Pflegebedürftige Menschen hingegen haben oft Schwierigkeiten, ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen. Ein Pflegedienst kann den Menschen bei der Erfüllung grundlegender Aktivitäten helfen.
Leistungen nach SGB XI im Überblick:
Im Pflegevertrag wird festgehalten, in welchem Umfang die Grundpflege erfolgen soll. Dabei werden die Individuellen Umstände und Wünsche jedes Pflegebedürftigen berücksichtigt. Um zu gewährleisten, dass der Bewohner in seiner Selbstständigkeit nicht eingeschränkt wird, werden nur Leistungen erbracht, welche tatsächlich erwünscht und notwendig sind.
Von den erbrachten Leistungen in der Grundpflege werden 2,5% Investitionskosten berechnet. Diese werden von der pflegebedürftigen Person selbst getragen.